Da jammern die selben Leute gern von angeblich rechtsfreien Räumen
(wenn's z.B. um unlizensierte Medieninhalte im Inet geht) oder
schwadronieren vom Rechtsstaat, der nicht hilflos sein dürfe (wenn's
ums abschießen von zivilen Passagierflugzeugen geht).
Aber sobald der große Bruder VSA betroffen ist, dann sind *echte*
rechtsfreie Räume und *absichtlich* hilfloses Gehabe plötzlich die
selbstverständlichste Sache der Welt. Denn selbstverständlich gibt es
eine ganze Menge Druckmittel unterschiedlichster Ausprägung welche
man auch auf die VSA anwenden könnte. Das reicht vom Einbestellen des
VSA-Botschafters, über Besuchsverbote für VSA-Politiker,
Wirtschaftssanktionen bis zum Rauswurf aller VS-Einrichtungen und dem
Verlassen der NATO.
BTW: Eigentlich sollte sich da ein StA mal überlegen, ob hier
Straftatbestände wie Strafvereitelung im Amt vorligen könnten. §258a
StGB - kann man bis zu 5 Jahre für kriegen, und auch der Versuch ist
strafbar. Nett kann es dann werden, wenn die sich (was ich für
wahrscheinlich halte) mit §258(5) verteidigen wollen.
Aber es geht ja hier auch nur um ein paar Verletzungen elementarer
Menschenrechts, was ja offenbar in solchen Kreisen in etwa so schlimm
ist, wie Falschparken. Man kann echt gar nicht so viel essen, wie man
kotzen wollte. Gibt es eigentlich tatsächlich noch irgendwelche
Vollpfosten, die die wählen? Ich hoffe nein, und befürchte doch. :-/
mm
(wenn's z.B. um unlizensierte Medieninhalte im Inet geht) oder
schwadronieren vom Rechtsstaat, der nicht hilflos sein dürfe (wenn's
ums abschießen von zivilen Passagierflugzeugen geht).
Aber sobald der große Bruder VSA betroffen ist, dann sind *echte*
rechtsfreie Räume und *absichtlich* hilfloses Gehabe plötzlich die
selbstverständlichste Sache der Welt. Denn selbstverständlich gibt es
eine ganze Menge Druckmittel unterschiedlichster Ausprägung welche
man auch auf die VSA anwenden könnte. Das reicht vom Einbestellen des
VSA-Botschafters, über Besuchsverbote für VSA-Politiker,
Wirtschaftssanktionen bis zum Rauswurf aller VS-Einrichtungen und dem
Verlassen der NATO.
BTW: Eigentlich sollte sich da ein StA mal überlegen, ob hier
Straftatbestände wie Strafvereitelung im Amt vorligen könnten. §258a
StGB - kann man bis zu 5 Jahre für kriegen, und auch der Versuch ist
strafbar. Nett kann es dann werden, wenn die sich (was ich für
wahrscheinlich halte) mit §258(5) verteidigen wollen.
Aber es geht ja hier auch nur um ein paar Verletzungen elementarer
Menschenrechts, was ja offenbar in solchen Kreisen in etwa so schlimm
ist, wie Falschparken. Man kann echt gar nicht so viel essen, wie man
kotzen wollte. Gibt es eigentlich tatsächlich noch irgendwelche
Vollpfosten, die die wählen? Ich hoffe nein, und befürchte doch. :-/
mm