firedancer schrieb am 24. September 2007 17:05
> Denn wenn wir diese Praxis als Maßstab nehmen, könnte man auch
> einfach eine Monarchie oder eine Militärdiktatur als "Rechtsstaat"
> definieren.
Ja, warum nicht? Rechtsstaatlichkeit ist kein moralisches Kriterium,
sondern ein organisatorisches Kriterium. Das kann eine Diktatur
genauso wie eine Dmeokratie sein. Eine Demokratie kann nicht ohne
rechtsstaatliche Grundsätze existieren - ein Rechtsstaat muß noch
lange keine Demokratie sein.
> Die Sache wird durch den Begriff allerdings nicht
> moralisch rechtmäßiger. Die Realität läßt sich nämlich nicht durch
> eine Umbenennung verändern. Begriffe sollten sich stattdessen an der
> Realität orientieren - also am bisherigen Verständnis eines
> "Rechtsstaats".
Tut mir leid - aber diene Vorstellung eines Rechtsstaates ist sehr -
hmm - blauäugig. Die moralische Vorbestimmung des Rechtsstaates "BRD"
bekommt dieser durch das Grundgesetz, das den Rechtsstaat BEGRENZT
und eben nicht ermöglicht, daß der Rechtsstaat durch einschlägige
Rechtsdefinition menschenrechtswidrige Gesetze erläßt. Dies ist eine
Lehre aus unserer Vergangenheit, speziell aus den Nürnberger
Gesetzen, die eben die Rechtsstaatlichkeit der Weimarer Republik
NICHT verletzten, weil die Verfassung der Weimarer Republik eben den
Rechtspositivismus des klassischen Rechtsstaates nicht begrenzte.
> Eine Regierung, die diesen rechtschaffenen Pfad
> verläßt, sich also auf Täuschung, Betrug und Umdefinition positiv
> behafteter Begriffe einläßt, disqualifiziert sich grundsätzlich von
> vorneherein als vernünftige, gute, rechtschaffene Regierung. Dies
> dürfen wir niemals vergessen!
Richtig. Nur ist eine Regierung nur die Legislative - die haben mit
Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun. Als problematisch stellt sich eher
dar, daß die Gewaltenteilung nicht funktioniert, wenn ein Rechtsakt
wie ein Auslieferungsersuchen durch die Legislative verhindert wird,
die Exekutive also durch die Legislative beeinflußt wird.
> Das ist genau der Grund, warum wir grundsätzlich gegen jede
> Überwachung und Ausweitung der Grundrechtseinschränkungen sein
> müssen: Wir wissen schlichtweg nicht, was unseres völlig normalen,
> moralisch einwandfreien Verhaltens morgen bereits als illegal
> definiert wird. Die junge Vergangenheit lehrt uns das ja eigentlich
Ja. Aber vor allem, damit der Rechtspositivismus sich nicht gegen
seine Einengung durch das Grundgesetz Bahn bricht. Die von Schäuble
beabsichtigten Änderungen zielen eigentlich darauf, dem Rechtsstaat
die Legitimation zu menschenrechtswidrigen Gesetzen zu geben, indem
die Codifizierung der Menschenrechte im Grundgesetz als beschränkung
des Rechtsstaates ausgehebelt wird.
Ein rechtsstaat kann im Grunde jedes Gesetz erlassen - solange die
Anwendung der Gesetze objektiv erfolgt. Er kann im Endeffekt jemand
aufgrund seiner Augenfarbe zur Wiederverwertung als Organspender
qualifizieren - denn der Rechtsstaat selbst begrenzt sich nicht.
Begrenzt wird er durch Verfassung oder Grundgesetz - und die dort
aufgestellten Regeln, die er nicht aushebeln kann. Deshalb hat
Karlsruhe in Deutschland das letzte Wort, deswegen sind
Grundgesetzänderungen nur zum Zweck der Legitimation eines
staatlichen Eingriffs in die Grundrechte so exorbitant gefährlich...
CU
> Denn wenn wir diese Praxis als Maßstab nehmen, könnte man auch
> einfach eine Monarchie oder eine Militärdiktatur als "Rechtsstaat"
> definieren.
Ja, warum nicht? Rechtsstaatlichkeit ist kein moralisches Kriterium,
sondern ein organisatorisches Kriterium. Das kann eine Diktatur
genauso wie eine Dmeokratie sein. Eine Demokratie kann nicht ohne
rechtsstaatliche Grundsätze existieren - ein Rechtsstaat muß noch
lange keine Demokratie sein.
> Die Sache wird durch den Begriff allerdings nicht
> moralisch rechtmäßiger. Die Realität läßt sich nämlich nicht durch
> eine Umbenennung verändern. Begriffe sollten sich stattdessen an der
> Realität orientieren - also am bisherigen Verständnis eines
> "Rechtsstaats".
Tut mir leid - aber diene Vorstellung eines Rechtsstaates ist sehr -
hmm - blauäugig. Die moralische Vorbestimmung des Rechtsstaates "BRD"
bekommt dieser durch das Grundgesetz, das den Rechtsstaat BEGRENZT
und eben nicht ermöglicht, daß der Rechtsstaat durch einschlägige
Rechtsdefinition menschenrechtswidrige Gesetze erläßt. Dies ist eine
Lehre aus unserer Vergangenheit, speziell aus den Nürnberger
Gesetzen, die eben die Rechtsstaatlichkeit der Weimarer Republik
NICHT verletzten, weil die Verfassung der Weimarer Republik eben den
Rechtspositivismus des klassischen Rechtsstaates nicht begrenzte.
> Eine Regierung, die diesen rechtschaffenen Pfad
> verläßt, sich also auf Täuschung, Betrug und Umdefinition positiv
> behafteter Begriffe einläßt, disqualifiziert sich grundsätzlich von
> vorneherein als vernünftige, gute, rechtschaffene Regierung. Dies
> dürfen wir niemals vergessen!
Richtig. Nur ist eine Regierung nur die Legislative - die haben mit
Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun. Als problematisch stellt sich eher
dar, daß die Gewaltenteilung nicht funktioniert, wenn ein Rechtsakt
wie ein Auslieferungsersuchen durch die Legislative verhindert wird,
die Exekutive also durch die Legislative beeinflußt wird.
> Das ist genau der Grund, warum wir grundsätzlich gegen jede
> Überwachung und Ausweitung der Grundrechtseinschränkungen sein
> müssen: Wir wissen schlichtweg nicht, was unseres völlig normalen,
> moralisch einwandfreien Verhaltens morgen bereits als illegal
> definiert wird. Die junge Vergangenheit lehrt uns das ja eigentlich
Ja. Aber vor allem, damit der Rechtspositivismus sich nicht gegen
seine Einengung durch das Grundgesetz Bahn bricht. Die von Schäuble
beabsichtigten Änderungen zielen eigentlich darauf, dem Rechtsstaat
die Legitimation zu menschenrechtswidrigen Gesetzen zu geben, indem
die Codifizierung der Menschenrechte im Grundgesetz als beschränkung
des Rechtsstaates ausgehebelt wird.
Ein rechtsstaat kann im Grunde jedes Gesetz erlassen - solange die
Anwendung der Gesetze objektiv erfolgt. Er kann im Endeffekt jemand
aufgrund seiner Augenfarbe zur Wiederverwertung als Organspender
qualifizieren - denn der Rechtsstaat selbst begrenzt sich nicht.
Begrenzt wird er durch Verfassung oder Grundgesetz - und die dort
aufgestellten Regeln, die er nicht aushebeln kann. Deshalb hat
Karlsruhe in Deutschland das letzte Wort, deswegen sind
Grundgesetzänderungen nur zum Zweck der Legitimation eines
staatlichen Eingriffs in die Grundrechte so exorbitant gefährlich...
CU