> In diesem Artikel heißt es, daß im Jahr 1995 insgemsat 4.674
> Anordnungen zur Abhör von Gesprächen gerichtlich erlassen wurden. (
> gerichtlich abgesegnete Abhörmaßnahmen decken sich mit dem
> Grundgesetz und dem Rechtsstaat ).
>
> Im Jahr 2005 waren es 42.508 Anordnungen zur Abhör von "Gesprächen" (
> immernoch gerichtlich abgesegnet, immernoch rechtsstaatlich ).
>
> Der junge und unbedarfte Leser dieses Heise-Artikels wird sich nun
> mächtig aufregen und Schaum vorm Mund kriegen, sich dann in diversen
> Foren darüber auskotzen, vornehmlich telepolis.
>
> Was er jedoch nicht berücksichtigt ist die Tatsache, daß die
> Gesamtkommunikation eben ab 95 dramatisch in die Höhe geschossen ist.
Ich unterstelle dir mal, daß deine Zahlen richtig sind. Daher meine
Frage: Bist du so blöd oder tust du nur so? Eine ANORDNUNG zum
Abhören von Maßnahmen betrifft kein einzelnes Telefongespräch sondern
deckt einen Zeitraum ab. Daher ist es völlig gleich, wie viel du in
diesem Zeitraum telefonierst: Eine Abhörmaßnahme ist und bleibt eine
Abhörmaßnahme. Es ist irrelevant, ob im Zuge einer solchen
Abhörmaßnahmen von dir früher 5 und heute 50.000 Telefongespräche pro
Abhörmaßnahme abgehört werden. Soviel zum Anstieg der Relevanz der
Kommunikations.
Da ich annehme, daß du intelligent genug bist, dies zu verstehen, daß
eine Abhörmaßnahme früher wie heute eine Abhörmaßnahme ist und ein
Vergleich der Anzahl der Abhörmaßnahmen einen deutlichen Anstieg
aufzeigen, und daß ein Vergleich dieser Zahlen grundsätzlich
keinerlei Aussage ermöglicht über die insgesamt abgehörte Gespräche,
muß entweder die Bevölkerung in dieser Zeit sich dramatisch, quasi
explosiv vervielfacht haben (was mir persönlich nicht aufgefallen
ist) oder deine Dummheit ist exorbitant groß und übersteigt mein
Fassungsvermögen. Oder du bist einfach ein bösartiger Lügner, der
ganz bewußt falsche Informationen verbreiten will. Bitte - suchs dir
aus. Ja, ich bin sehr direkt, ich weiß, denn ich bin es Leid, mich
mit solchen böswilligen Subjekten wie dir herumzuplagen.