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Statistik

LeJoker schrieb am 24. September 2007 21:28

> Auch wenn 2 mehr ist als 1. Dennoch sind 10% mehr als 2%, somit kann
> man guten Gewissens sagen, daß die Abhörmaßnahmen abgenommen haben.

Unsinn, zu aussagekräftigen Ergebnissen kommt man nur, wenn man die
Zahl der Fälle, in denen TKÜ angewandt wurde, betrachtet. Und auch da
steigen die Zahlen konstant - bei stagnierender Anzahl der Straftaten
insgesamt. Siehe z.B.:

"[...] Im Ausland wird dagegen teilweise nur die Anzahl von
Ermittlungsverfahren gezählt, in denen das Instrument der
Telekommunikationsüberwachung eingesetzt wird. Diese Zahl ist auch
hierzulande bekannt, so dass eine bessere Vergleichbarkeit
hergestellt werden kann: 1997 waren es 2.384, im Jahr 2003 4.276
Ermittlungsverfahren, in denen eine Telekommunikationsüberwachung
nach § 100a StPO erfolgte, was eine durchschnittliche jährliche
Steigerungsrate von 10% ergibt. Diese Steigerungsrate, die nicht mit
der zunehmenden Nutzung mehrerer Anschlüsse durch
Beschuldigte zusammen hängen kann und auch nicht mit der
Kriminalitätsentwicklung zusammen hängt, ist weniger dramatisch, aber
nichtsdestotrotz signifikant, vor allem unter Berücksichtigung der
Tatsache, dass die Anzahl der registrierten Straftaten seit zehn
Jahren ungefähr stabil geblieben ist. Schreibt man die
Steigerungsrate von 10% fort, so ist alle sieben Jahre mit einer
Verdoppelung der Ermittlungsverfahren, in denen es zu einer
Telekommunikationsüberwachung kommt, zu rechnen."

http://www.vorratsspeicherung.de.vu/


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