aber, vielleicht liegt es auch an:
$258
(5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat
zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft
oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn
verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.
Auf hochdeutsch: Würde man sich im Zuge der Ermittlungen selber in
Bedrängnis bringen, ist es in Ordnung bzw. geradezu natürlich, diese
vereiteln zu wollen und geht straffrei aus ... ?
Ich unterstelle aber nichts!!! ;-o)