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  • firedancer

mehr als 1000 Beiträge seit 26.01.2001

Wikipedia

> Ja, warum nicht? Rechtsstaatlichkeit ist kein moralisches Kriterium,
> sondern ein organisatorisches Kriterium. Das kann eine Diktatur
> genauso wie eine Dmeokratie sein. Eine Demokratie kann nicht ohne
> rechtsstaatliche Grundsätze existieren - ein Rechtsstaat muß noch
> lange keine Demokratie sein.

"Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem die öffentliche Gewalt an eine
in ihren Grundzügen unabänderliche und im Ganzen auf Dauer angelegte
objektive Wert- und Rechtsordnung gebunden ist. Im Gegensatz zum
absolutistischen Staat wird die Macht des Staates umfassend durch
Gesetze determiniert, um die Bürger vor Willkür zu schützen
(formeller Rechtsstaatsbegriff)."

Mit anderen Worten: Was rechtsstaatlich ist und was nicht kann
*NICHT* einfach nach gutdünken so definiert werden, wie es gerade
beliebt. Denn dann wären wir nicht beim Rechtsstaat, sondern beim
Willkürstaat. Und ein Rechtsstaat soll ja gerade die Bürger vor der
Willkür des Staates schützen. Wir erfahren täglich die Willkür der
Behörden - also des Staates. Auch, wenn wir uns der Macht des
stärkeren beugen müssen bedeutet das nicht, daß wir keine
Möglichkeiten haben.

> Tut mir leid - aber diene Vorstellung eines Rechtsstaates ist sehr -
> hmm - blauäugig.

Nein. Sie ist nicht blauäugig, sie ist das, was wahr ist, nicht das,
was unsere Politiker gerne hätten, daß es wahr wäre. Das ist der
entscheidende Unterschied. Ich bin mir wohl bewußt, daß meine Sicht
von der der "Realität" abweicht - aber dadurch, daß ich mich weigere,
die Realität als wahre Sichtweise anzuerkennen, verliert die Realität
an Macht und gleichzeitig wird meine Sichtweise gestärkt. Würden dies
mehr Menschen so handhaben, könnten sich unsere Politiker nicht
durchsetzen.

> Die moralische Vorbestimmung des Rechtsstaates "BRD"
> bekommt dieser durch das Grundgesetz, das den Rechtsstaat BEGRENZT
> und eben nicht ermöglicht, daß der Rechtsstaat durch einschlägige
> Rechtsdefinition menschenrechtswidrige Gesetze erläßt. Dies ist eine
> Lehre aus unserer Vergangenheit, speziell aus den Nürnberger
> Gesetzen, die eben die Rechtsstaatlichkeit der Weimarer Republik
> NICHT verletzten, weil die Verfassung der Weimarer Republik eben den
> Rechtspositivismus des klassischen Rechtsstaates nicht begrenzte.

Der Knackpunkt ist aber, daß unsere Politik bereit ist, diese
Grundlage nach Gutdünken zu gestalten. Und damit disqualifiziert sie
sich als Rechtsstaat - sie handelt als Willkürstaat.

> > Eine Regierung, die diesen rechtschaffenen Pfad
> > verläßt, sich also auf Täuschung, Betrug und Umdefinition positiv
> > behafteter Begriffe einläßt, disqualifiziert sich grundsätzlich von
> > vorneherein als vernünftige, gute, rechtschaffene Regierung. Dies
> > dürfen wir niemals vergessen!

> Richtig. Nur ist eine Regierung nur die Legislative - die haben mit
> Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun. Als problematisch stellt sich eher
> dar, daß die Gewaltenteilung nicht funktioniert, wenn ein Rechtsakt
> wie ein Auslieferungsersuchen durch die Legislative verhindert wird,
> die Exekutive also durch die Legislative beeinflußt wird.

Richtig. Und in dem Moment, wo die Gewaltenteilung nicht mehr
funktioniert, haben wir keinen Rechtsstaat mehr. Dann sind wir
nämlich genau beim Willkürstaat. Und dies sollen alle wissen, wenn
sowas pasiert! Deswegen: Spread the word! Vor wenigen Wochen war in
meiner Heimatstadt eine SPD-Wahlwerbeveranstaltung. Leider hat sich
dort kaum ein SPD-ler blicken lassen. (Es war eine vergleichsweise
armselige Veranstaltung.) Ich sage nur: Spread the word! Wären dort
ein paar Hanseln gewesen, die mehr als nur Bratwurstverkäufer gewesen
wären, so hätten sie genau das von mir ins Gesicht gesagt bekommen,
was wir alle hier permanent kritisieren. Genau so muß es sein! Daher
ist es so wichtig, daß die Menschen erfahren, was Sache ist. Und
bereit sind, auch mal lautstark ihren Unmut kund zu tun!

> > Das ist genau der Grund, warum wir grundsätzlich gegen jede
> > Überwachung und Ausweitung der Grundrechtseinschränkungen sein
> > müssen: Wir wissen schlichtweg nicht, was unseres völlig normalen,
> > moralisch einwandfreien Verhaltens morgen bereits als illegal
> > definiert wird. Die junge Vergangenheit lehrt uns das ja eigentlich

> Ja. Aber vor allem, damit der Rechtspositivismus sich nicht gegen
> seine Einengung durch das Grundgesetz Bahn bricht. Die von Schäuble
> beabsichtigten Änderungen zielen eigentlich darauf, dem Rechtsstaat
> die Legitimation zu menschenrechtswidrigen Gesetzen zu geben, indem
> die Codifizierung der Menschenrechte im Grundgesetz als beschränkung
> des Rechtsstaates ausgehebelt wird.

Jepp.

Jungs, Mädels: Wenn unsere Volksvertreter uns, das Volk, nicht mehr
vertreten, sondern sonstigen Interessen nach gehen, müssen wir
aufstehen. Sie haben nur Macht durch uns.

> Ein rechtsstaat kann im Grunde jedes Gesetz erlassen - solange die
> Anwendung der Gesetze objektiv erfolgt. Er kann im Endeffekt jemand
> aufgrund seiner Augenfarbe zur Wiederverwertung als Organspender
> qualifizieren - denn der Rechtsstaat selbst begrenzt sich nicht.
> Begrenzt wird er durch Verfassung oder Grundgesetz - und die dort
> aufgestellten Regeln, die er nicht aushebeln kann.

Doch - kann er ja gerade ----- leider.

> Deshalb hat
> Karlsruhe in Deutschland das letzte Wort, deswegen sind
> Grundgesetzänderungen nur zum Zweck der Legitimation eines
> staatlichen Eingriffs in die Grundrechte so exorbitant gefährlich...

Jepp.

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