andimar schrieb am 13.09.2023 16:16:
Wenn man bedenkt, daß Finanzämter die Vermietung unterhalb einer bestimmten Vergleichsmiete als Liebhaberei einstufen
Das FA stuft deine Vermietung als Liebhaberei ein, wenn du Kosten des Hauses bei der Steuer geltend machen möchtest, aber gleichzeitig Mieten tief unten im Mietspiegel verlangst. Die Mietehöhe ist deine eigenen Entscheidung, aber dann musst du halt auf Steuererleichterungen verzichten.
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für Sanierungen, dies aber von den Mietern nie wiedersieht und das im Vorfeld bekannt ist :)
Und das ist Dir jetzt auch im Vorfeld bekannt, das du dich an deine Mieter zu halten hast und nicht ans FA.