> Das FA stuft deine Vermietung als Liebhaberei ein, wenn du Kosten des Hauses bei der Steuer geltend machen möchtest, aber gleichzeitig Mieten tief unten im Mietspiegel verlangst.
Genau das habe ich doch geschrieben.
Weiterhin wird eine Tätigkeit als Liebhaberei eingestuft, wenn auf absehbare längere Zeit keine Gewinne erzielt werden.
>Und das ist Dir jetzt auch im Vorfeld bekannt, das du dich an deine Mieter zu halten hast und nicht ans FA.
Wie meinen?