Deswegen fragte ich ja, was unter "Heizungsverbot" verstanden werden soll.
§72 aktuelles GEG sagt aus, daß Öl/Gasheizungen nicht älter als 30 Jahre sein dürfen.
Man darf sie aber gegen neue austauschen.
Bestandskessel dürfen auch länger als 30 Jahre benutzt werden, sofern sie Niedertemperatur- oder Brennwertkessel sind.
Desweitere verbietet §72 Gas- und Ölheizungen nicht generell sondern sagt aus, daß diese anteilig durch erneuerbare Energien unterstützt werden müssen.
Bei Gasheizungen kann dies entfallen, wenn das Gebäude sehr gut gedämmt ist oder anderweitig den Bedarf des Referenzgebäudes deutlich unterschreitet.
Ist dies erfüllt, dürfen derzeit Öl- und Gasheizungen auch neu eingebaut werden.