Wenn man bedenkt, daß Finanzämter die Vermietung unterhalb einer bestimmten Vergleichsmiete als Liebhaberei einstufen (mit den entsprechenden Folgen für die Steuerpflicht), so wäre es interessant zu wissen, ob das dann auch angenommen wird, wenn der Vermieter viel Geld in die Hand nimmt (nehmen muß) für Sanierungen, dies aber von den Mietern nie wiedersieht und das im Vorfeld bekannt ist :)