Warum? Die juristischen Voraussetzungen jibbet doch schon...
GVG von 1877
https://de.wikisource.org/wiki/Gerichtsverfassungsgesetz#.C2.A7._15.
Die Gerichte sind Staatsgerichte.
Die Privatgerichtsbarkeit ist aufgehoben; an ihre Stelle tritt
die Gerichtsbarkeit desjenigen Bundesstaates, in welchem sie ausgeübt
wurde. Präsentationen für Anstellungen bei den Gerichten finden nicht
statt.
Die Ausübung einer geistlichen Gerichtsbarkeit in weltlichen
Angelegenheiten ist ohne bürgerliche Wirkung. Dies gilt insbesondere
bei Ehe- und Verlöbnißsachen.
http://dejure.org/gesetze/GVG/15.html
Gerichtsverfassungsgesetz
1. Titel - Gerichtsbarkeit (§§ 1 - 21)
§ 15 (weggefallen)
Irgenwann hat es halt puff gemacht und weg isser. Möglicherweise
liegt jetzt jedoch eine Kollision mit Artikel 101GG vor.
http://dejure.org/gesetze/GG/101.html
Grundgesetz
IX. Die Rechtsprechung (Art. 92 - 104)
Artikel 101
(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem
gesetzlichen Richter entzogen werden.
(2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz
errichtet werden.
GVG von 1877
https://de.wikisource.org/wiki/Gerichtsverfassungsgesetz#.C2.A7._15.
Die Gerichte sind Staatsgerichte.
Die Privatgerichtsbarkeit ist aufgehoben; an ihre Stelle tritt
die Gerichtsbarkeit desjenigen Bundesstaates, in welchem sie ausgeübt
wurde. Präsentationen für Anstellungen bei den Gerichten finden nicht
statt.
Die Ausübung einer geistlichen Gerichtsbarkeit in weltlichen
Angelegenheiten ist ohne bürgerliche Wirkung. Dies gilt insbesondere
bei Ehe- und Verlöbnißsachen.
http://dejure.org/gesetze/GVG/15.html
Gerichtsverfassungsgesetz
1. Titel - Gerichtsbarkeit (§§ 1 - 21)
§ 15 (weggefallen)
Irgenwann hat es halt puff gemacht und weg isser. Möglicherweise
liegt jetzt jedoch eine Kollision mit Artikel 101GG vor.
http://dejure.org/gesetze/GG/101.html
Grundgesetz
IX. Die Rechtsprechung (Art. 92 - 104)
Artikel 101
(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem
gesetzlichen Richter entzogen werden.
(2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz
errichtet werden.