Die Frau hat Fehler gemacht.
Ihre Fehler sind entdeckt worden.
Mit diesen Fehlern kann sie ihr Amt
nicht glaubwürdig vertreten - keine Frage!
Wer aber kann beweisen, daß sie das alles
mit Vorsatz gemacht hat???
In der Erklärung der Uni wurde ihr eben
das vorgeworfen.
So ein Vorwurf ist vor dem Hintergrund
des offensichtlichen Versagens des Doktorvaters
ebenso "ehrenwert" wie ein Plagiat...
Ihre Fehler sind entdeckt worden.
Mit diesen Fehlern kann sie ihr Amt
nicht glaubwürdig vertreten - keine Frage!
Wer aber kann beweisen, daß sie das alles
mit Vorsatz gemacht hat???
In der Erklärung der Uni wurde ihr eben
das vorgeworfen.
So ein Vorwurf ist vor dem Hintergrund
des offensichtlichen Versagens des Doktorvaters
ebenso "ehrenwert" wie ein Plagiat...