caramalz schrieb am 9. Februar 2013 16:46
> Die Frau hat Fehler gemacht.
> Ihre Fehler sind entdeckt worden.
> Mit diesen Fehlern kann sie ihr Amt
> nicht glaubwürdig vertreten - keine Frage!
>
> Wer aber kann beweisen, daß sie das alles
> mit Vorsatz gemacht hat???
Egal, denn sie hat unterschrieben das sie die Arbeit selbstständig
erstellt hat und diese Unterschrift hat sie mit Vorsatzt falsch
gegeben.
Außerdem gibt es da noch das Verursacher-Prinzip und das Prinzip das
an gestohlenem kein Eigentum erworben werden kann (
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__935.html ).
Da gibt es nichts zu beschögigen.
> Die Frau hat Fehler gemacht.
> Ihre Fehler sind entdeckt worden.
> Mit diesen Fehlern kann sie ihr Amt
> nicht glaubwürdig vertreten - keine Frage!
>
> Wer aber kann beweisen, daß sie das alles
> mit Vorsatz gemacht hat???
Egal, denn sie hat unterschrieben das sie die Arbeit selbstständig
erstellt hat und diese Unterschrift hat sie mit Vorsatzt falsch
gegeben.
Außerdem gibt es da noch das Verursacher-Prinzip und das Prinzip das
an gestohlenem kein Eigentum erworben werden kann (
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__935.html ).
Da gibt es nichts zu beschögigen.