cybermolch schrieb am 9. Februar 2013 18:40
> Tjaha, fast wie eine Hexenjagd, nur dass die Betrügerin
> nicht verbrannt wurde.
Mal schauen: Bei einer Hexenjagd werden willkürlich Personen
unmöglicher Verbrechen beschuldigt, die Beschuldigung mit dem Beweis
der Schuld gleichgesetzt und eine Verteidigung ist nicht nur nicht
möglich, sondern zudem auch noch illegal gemacht. Die Beschuldigten
werden
gefoltert - nicht wegen eines Geständnisses, das ist unnötig, sondern
um weitere zu Beschuldigende zu erzeugen. Anschließend werden die
Beschuldigten verbrannt.
(Dieses Verfahren ist übrigens die Wiege des wunderbaren europäischen
Rechtsstaates. Nach der Überwindung des dunklen Mittelalters wurde
bei der in der Renaissance erfundenen Hexenjagd zum ersten Mal
staatliche Strafprozesse nach einer formalen Vorlage mit festgelegten
Gesetzen, Prozessvorgängen und -beteiligtenrollen durchgeführt.)
Und jetzt der Fall Schavan:
Die Beschuldigung, dass sie eine "Hexe" ist, ist vermutlich
zutreffend, zumindest ist sie keineswegs unmöglich. Sie wurde nicht
gefoltert, ihr wurden und werden massive Mittel zur ihrer
Verteidigung zur Verfügung gestellt, bis dahingehend, dass ihre
Ankläger Angst haben müssen, demnächst von der Hexe gefeuert zu
werden. Denn die Hexe ist ihr Chef. Auch droht ihr weder Verbrennung
noch sonst irgendeine andere Todesstrafe. Genau betrachtet droht ihr
überhaupt keine Strafe.
Sie hat einfach das Pech, dass aus irgendwelchen Gründen ihr ganz
persönliches Vitamin-B eine (nicht ganz freiwillige) Abneigung gegen
Hexen hat. Aber das ist im eigentlichen Sinne keine Strafe.
> Tjaha, fast wie eine Hexenjagd, nur dass die Betrügerin
> nicht verbrannt wurde.
Mal schauen: Bei einer Hexenjagd werden willkürlich Personen
unmöglicher Verbrechen beschuldigt, die Beschuldigung mit dem Beweis
der Schuld gleichgesetzt und eine Verteidigung ist nicht nur nicht
möglich, sondern zudem auch noch illegal gemacht. Die Beschuldigten
werden
gefoltert - nicht wegen eines Geständnisses, das ist unnötig, sondern
um weitere zu Beschuldigende zu erzeugen. Anschließend werden die
Beschuldigten verbrannt.
(Dieses Verfahren ist übrigens die Wiege des wunderbaren europäischen
Rechtsstaates. Nach der Überwindung des dunklen Mittelalters wurde
bei der in der Renaissance erfundenen Hexenjagd zum ersten Mal
staatliche Strafprozesse nach einer formalen Vorlage mit festgelegten
Gesetzen, Prozessvorgängen und -beteiligtenrollen durchgeführt.)
Und jetzt der Fall Schavan:
Die Beschuldigung, dass sie eine "Hexe" ist, ist vermutlich
zutreffend, zumindest ist sie keineswegs unmöglich. Sie wurde nicht
gefoltert, ihr wurden und werden massive Mittel zur ihrer
Verteidigung zur Verfügung gestellt, bis dahingehend, dass ihre
Ankläger Angst haben müssen, demnächst von der Hexe gefeuert zu
werden. Denn die Hexe ist ihr Chef. Auch droht ihr weder Verbrennung
noch sonst irgendeine andere Todesstrafe. Genau betrachtet droht ihr
überhaupt keine Strafe.
Sie hat einfach das Pech, dass aus irgendwelchen Gründen ihr ganz
persönliches Vitamin-B eine (nicht ganz freiwillige) Abneigung gegen
Hexen hat. Aber das ist im eigentlichen Sinne keine Strafe.