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  • Bierfalke

mehr als 1000 Beiträge seit 28.01.2013

Re: Wie weit will Frau Schavan

Stevie wonders schrieb am 10. Februar 2013 01:03

> Aber auch :
> § 78a Beginn
> Die Verjährung beginnt, sobald die Tat beendet ist.
>  Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so
> beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt.

Der Erfolg wäre in diesem Fall die Verleihung der Doktorwürde. Das
ist ein Verwaltungakt, der durch die Vergabe der entsprechenden
Urkunde vollzogen wird. Dies geschieht in der Regel unmittelbar nach
der erfolgreichen "Verteidigung" der Arbeit. Das ist eine Art
mündlicher Prüfung zur Dr.-Arbeit. Dürfte bei Schavan irgendwann um
1980 erfolgt sein. Die genauen Daten kenne ich jedoch nicht 

> Da könnte man jetzt darüber nachdenken, ab wann dieser "Erfolg" denn
> eingetreten ist... mit ihrer Berufung zur Bildungsministerin gar, die
> ohne Titel nicht denkbar ist ?

Strafrechlich halte diesen Zusammenhang für nicht kausal. Der Dr. ist
schließlich keine Voraussetzung für ein Ministeramt. Schavan müsste
dann auch den Dr. erlangt haben, um Ministerin zu werden. ;-) Zudem
ist ja nicht die Erschleichung eines Ministeramtes mit Strafe
bedroht, sondern nur die des Dr.-Titels.

> Aber auch so schon wäre ihre politische Laufbahn endgültig beendet,
> wenn sie nur wg. Verjährung nicht zu 3 Jahre Knast verurteilt hätte
> werden können... natürlich auch nicht wirklich, aber gem.
> Gesetzeswortlaut, den man dann wohl öfter lesen würde.

Sehe ich auch so. Aber dennoch ist der Entzug ihres Dr. halt noch
nicht rechtskräftig. Ich schätze Schavans Chancen, ihren Dr. noch zu
retten, eher gering ein. Aber das werden wohl Verwaltungsgerichte
verschiedener Instanzen entscheiden. Und so fair sollten wir alle
sein - das ist ihr gutes Recht.

Bierfalke

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