Topf_Gun schrieb am 9. Februar 2013 21:25
> Das dürfte verjährt sein. IIRC gelten 5 Jahre.
Korrekt. Die falsche Versicherung an Eides Statt wird mit einer
Höchststrafe von 3 Jahren bedroht. Daraus ergibt sich nach § 78 Abs.
3 Nr. 4 StGB eine Verjährungsfrist von 5 Jahren.
Bierfalke
> Das dürfte verjährt sein. IIRC gelten 5 Jahre.
Korrekt. Die falsche Versicherung an Eides Statt wird mit einer
Höchststrafe von 3 Jahren bedroht. Daraus ergibt sich nach § 78 Abs.
3 Nr. 4 StGB eine Verjährungsfrist von 5 Jahren.
Bierfalke