Ansicht umschalten
Avatar von Bierfalke
  • Bierfalke

mehr als 1000 Beiträge seit 28.01.2013

Re: Wie weit will Frau Schavan

Topf_Gun schrieb am 9. Februar 2013 21:25

> Das dürfte verjährt sein. IIRC gelten 5 Jahre.

Korrekt. Die falsche Versicherung an Eides Statt wird mit einer
Höchststrafe von 3 Jahren bedroht. Daraus ergibt sich nach § 78 Abs.
3 Nr. 4 StGB eine Verjährungsfrist von 5 Jahren.

Bierfalke

Bewerten
- +
Ansicht umschalten