Bierfalke schrieb am 10. Februar 2013 00:45
> Topf_Gun schrieb am 9. Februar 2013 21:25
>
> > Das dürfte verjährt sein. IIRC gelten 5 Jahre.
>
> Korrekt. Die falsche Versicherung an Eides Statt wird mit einer
> Höchststrafe von 3 Jahren bedroht. Daraus ergibt sich nach § 78 Abs.
> 3 Nr. 4 StGB eine Verjährungsfrist von 5 Jahren.
Aber auch :
§ 78a Beginn
Die Verjährung beginnt, sobald die Tat beendet ist.
Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so
beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt.
Da könnte man jetzt darüber nachdenken, ab wann dieser "Erfolg" denn
eingetreten ist... mit ihrer Berufung zur Bildungsministerin gar, die
ohne Titel nicht denkbar ist ?
Aber auch so schon wäre ihre politische Laufbahn endgültig beendet,
wenn sie nur wg. Verjährung nicht zu 3 Jahre Knast verurteilt hätte
werden können... natürlich auch nicht wirklich, aber gem.
Gesetzeswortlaut, den man dann wohl öfter lesen würde.
st.
> Topf_Gun schrieb am 9. Februar 2013 21:25
>
> > Das dürfte verjährt sein. IIRC gelten 5 Jahre.
>
> Korrekt. Die falsche Versicherung an Eides Statt wird mit einer
> Höchststrafe von 3 Jahren bedroht. Daraus ergibt sich nach § 78 Abs.
> 3 Nr. 4 StGB eine Verjährungsfrist von 5 Jahren.
Aber auch :
§ 78a Beginn
Die Verjährung beginnt, sobald die Tat beendet ist.
Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so
beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt.
Da könnte man jetzt darüber nachdenken, ab wann dieser "Erfolg" denn
eingetreten ist... mit ihrer Berufung zur Bildungsministerin gar, die
ohne Titel nicht denkbar ist ?
Aber auch so schon wäre ihre politische Laufbahn endgültig beendet,
wenn sie nur wg. Verjährung nicht zu 3 Jahre Knast verurteilt hätte
werden können... natürlich auch nicht wirklich, aber gem.
Gesetzeswortlaut, den man dann wohl öfter lesen würde.
st.