Bierfalke schrieb am 10. Februar 2013 01:30
> Sehe ich auch so. Aber dennoch ist der Entzug ihres Dr. halt noch
> nicht rechtskräftig. Ich schätze Schavans Chancen, ihren Dr. noch zu
> retten, eher gering ein. Aber das werden wohl Verwaltungsgerichte
> verschiedener Instanzen entscheiden. Und so fair sollten wir alle
> sein - das ist ihr gutes Recht.
Die Gerichte prüfen aber nur noch etwaige Verfahrensfehler, nicht
jedoch die eigentliche Entscheidung. Unter der Prämisse, dass die
Damen und Herren in D besondere Verfahrens-Gründlichkeit in derart
pikanten Fällen walten lassen, kannst Du getrost davon ausgehen, dass
es nichts zu beanstanden gibt. Nicht zuletzt weil ein
Verfahrensfehler für die Uni ungleich peinlicher ist, als einem
Betrüger posterior die Beute abnehmen zu müssen.
> Sehe ich auch so. Aber dennoch ist der Entzug ihres Dr. halt noch
> nicht rechtskräftig. Ich schätze Schavans Chancen, ihren Dr. noch zu
> retten, eher gering ein. Aber das werden wohl Verwaltungsgerichte
> verschiedener Instanzen entscheiden. Und so fair sollten wir alle
> sein - das ist ihr gutes Recht.
Die Gerichte prüfen aber nur noch etwaige Verfahrensfehler, nicht
jedoch die eigentliche Entscheidung. Unter der Prämisse, dass die
Damen und Herren in D besondere Verfahrens-Gründlichkeit in derart
pikanten Fällen walten lassen, kannst Du getrost davon ausgehen, dass
es nichts zu beanstanden gibt. Nicht zuletzt weil ein
Verfahrensfehler für die Uni ungleich peinlicher ist, als einem
Betrüger posterior die Beute abnehmen zu müssen.