Dabei ist die Lösung so einfach:
Solo-Selbständige müssen sich bei der Gesetzlichen Rentenkasse versichern. Können sie gegenüber ihren Auftraggeber beweisen dass sie dort versichert sind, ist der Auftraggeber von jeglichen Rentenversicherungspflichten befreit.
Damit ist jegliche Diskussion über Scheinselbständigkeit beerdigt, denn rein von den Geldflüssen in die Rentenversicherung macht es dann keinen Unterschied mehr wenn jemand Scheinselbständigkeit / wirklich Selbständig oder Angestellt ist.