eckstein karl schrieb am 28.04.2023 14:28:
vielleicht sollte man nicht so viel Alterversicherungsgelder ins Ausland verjubbeln?
1. Rentnerinnen im Ausland steht kein steuerfreier Grundfreibetrag zu. Sie müssen den steuerpflichtigen Teil ihrer Rente vom ersten Euro an versteuern – schon bei einer kleinen Rente fallen also Steuern an.
- also A*-Karte
2.Im Ausland angesammelte Altersvorsorgegelder ( so genannte zweite und/oder dritte Säulen ) werden im Fall einer Rückkehr nach Deutschland seit 2005 mit 50 % Versteuert, jedes weitere Jahr nach 2005 plus 2 % - d.h. der Steuersatz beträgt jetzt 86 % der von der zurückgelegten Vorsorge vom Finanzamt eingezogen wird.
Dutschland ist schon ein extrem freies, soziales und gerechtes Land - beispielhaft !