cleaner38 schrieb am 29.04.2023 19:43:
1. Rentnerinnen im Ausland steht kein steuerfreier Grundfreibetrag zu. Sie müssen den steuerpflichtigen Teil ihrer Rente vom ersten Euro an versteuern
– schon bei einer kleinen Rente fallen also Steuern an.
Genderst Du oder meinst Du Frauen?
Sprichst Du vor der Steuer, die im Ausland auf deutsche Renten erhaben wird?
Das FA hier in Frankreich ist nicht so gierig wie das in DE.
2.Im Ausland angesammelte Altersvorsorgegelder ( so genannte zweite und/oder dritte Säulen ) werden im Fall einer Rückkehr nach Deutschland seit 2005 mit 50 % Versteuert, jedes weitere Jahr nach 2005 plus 2 % - d.h. der Steuersatz beträgt jetzt 86 % der von der zurückgelegten Vorsorge vom Finanzamt eingezogen wird.
Vermutlich sprichst Du von der Schweiz. Ja, einen Freund von mir hat man auch arg gebeutelt.
Heute habe ich erfahren, daß eine Verwandte in Thüringen als Bezieherin ihrer Rente und einer Witwenrente regelmäßige EkSt-Vorauszahlungen leisten muß!
--> das ist ja wohl "leicht" übertrieben! Geht es dem Staat denn so schlecht?