Daß es diesmal ausgerechnet (auch) Anwälte trifft, ist da nur ein kleiner Trost.
Nach einem aktuellen Urteil soll praktisch JEDER, der mit jemand anderem zusammen eine Firma betreibt, nicht mehr selbstständig, sondern defacto Angestellter sein, auch und GERADE wenn beispielsweise Anwällte zu zweit, dritt, viert usw. zu gleichen Anteilen eine Kanzlei betreiben...