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  • Exoteriker

mehr als 1000 Beiträge seit 31.08.2011

Welches Grundrecht nochmal?

Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen, ist eigentlich kein Grundrecht?

Wenn wir mal das Zitiergebot betrachten, wäre zuerst §1631d BGB zu nennen. Da werden tatsächlich diverse Grundrechte eingeschränkt und nirgendwo ist das entsprechende Zitat zu sehen ...

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (03.07.2020 09:42).

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