Wenn z.B. Rhenbraun in einer genehmigte Grube nach der Abraumbseitigung und Aufbau von Baggern und Entwässerung dann doch nicht fördern darf, dann mag man drüber diskutieren!
Wenn Geld für eine Ölförderlizens bezahlt wurde, dann aber nichtmehr gebohrt werden darf, dann wäre Geld zurück auch richtig.