_Peter_ schrieb am 05.11.2021 10:52:
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Wind- und Solarwirtschaft hingegen wurde ohne einen Cent Entschädigung einfach durch deutsche Bürokratie vor die Wand gefahren: Ständig neue Auflagen, Haftungsregelungen, Vogelschutzgutachten, Einspruchsrechte für besorgte Bürgen. Vergütungsregelungen, die neue Anlagen unwirtschaftlich machen.
Welche Biogas-, Wind-, oder Solaranlage wurde nach der Betriebsgenehmigung ohen Entschädigung stillgelegt?
Die Stadtwerke München haben gegen den spanischen Staat geklagt, weil der die Subventionen für Solaranlagen einfach gekürzt hat (und gewonnen).
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Macht es der Energiechartavertrag unmöglich, neue Umwelt- und Haftungsregelungen für bestehende Kraftwerke zu erlassen? CO2- und Kernbrennstoffsteuern zu erheben? Und den Betrieb damit unwirtschaftlich zu machen?
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Das Grundgesetz schreibt genau vor, welche Art von Steuern der Staat erheben darf.
Da eine Brennelementsteuer im Grundgesetz nicht vorgesehen ist, darf sie auch nicht erhoben werden. Es dürfen zwar generell neue Verbrauchssteuern eingeführt werden, aber Brennelemente verbrauchen sich nicht.
Ich denke, dass es nicht in unserem Interesse ist, dass Stromerzeugung unwirtschaftlich wird, sondern sitzen wir irgendwann im Dunkeln und Kaltem.