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  • _Peter_

mehr als 1000 Beiträge seit 18.12.2016

Re: Was steht da eigentlich genau drin in diesem Energiechartavertrag?

Ammerländer schrieb am 05.11.2021 11:15:

_Peter_ schrieb am 05.11.2021 10:52:

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Wind- und Solarwirtschaft hingegen wurde ohne einen Cent Entschädigung einfach durch deutsche Bürokratie vor die Wand gefahren: Ständig neue Auflagen, Haftungsregelungen, Vogelschutzgutachten, Einspruchsrechte für besorgte Bürgen. Vergütungsregelungen, die neue Anlagen unwirtschaftlich machen.

Welche Biogas-, Wind-, oder Solaranlage wurde nach der Betriebsgenehmigung ohen Entschädigung stillgelegt?

Es geht nicht darum, Kohle- und Atomkraftwerke indirekt still zu legen.

Sondern - wie bei den Erneuerbaren - den Betrieb so aufwändig und unwirtschaftlich zu machen, dass die Betreiber "freiwillig" die Produktion herunterfahren und die Kraftwerke irgendwann abschalten.

Viele Atom- und Kohlekraftwerke, die jetzt abgeschaltet werden, hatte ihre ursprünglich geplante Lebensdauer schon lange überschritten und wären von den Betreibern freiwillig abgeschaltet worden, hätte die Regierung die Kosten erhöht und die Risiken auf die Betreiber übertragen.

Das passiert übrigens in fast allen anderen Bereichen: Man internalisiert externe Kosten, wenn man etwa Abfall - und Schadstoffausstoffgebühren erhebt oder Hersteller zum Recyling kaputter Geräte verpflichtet. Nicht, um irgendwas zu verbieten, sondern Hersteller zu belohnen, die nachhaltig wirtschaften.

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Macht es der Energiechartavertrag unmöglich, neue Umwelt- und Haftungsregelungen für bestehende Kraftwerke zu erlassen? CO2- und Kernbrennstoffsteuern zu erheben? Und den Betrieb damit unwirtschaftlich zu machen?
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Das Grundgesetz schreibt genau vor, welche Art von Steuern der Staat erheben darf.
Da eine Brennelementsteuer im Grundgesetz nicht vorgesehen ist, darf sie auch nicht erhoben werden. Es dürfen zwar generell neue Verbrauchssteuern eingeführt werden, aber Brennelemente verbrauchen sich nicht.

Das Bundesverfassungsgericht hat in der Tat entschieden, dass Brennelementesteuern ncht zulässig sind in der Form, wie die Merkel-Regierung sie 2010 - übrigens als durchaus faire Kompensation für die enormen Gewinne, die die Kraftwerksbetreiber durch die Aufhebung des Atomausstiegs erzielen konnten! - verabschiedet hat.

Es gibt allerdings eine Menge Möglichkeiten, die Kraftwerksbetreiber zur Kasse zu bitten. Wenn man denn will. Denn den Löwenanteil der Kosten der Atomenergie trägt nun mal der Staat, von der Risikoübernahme (wenn ein Atomkraftwerk explodiert, überweist der Betreiber ein bisschen Kleingeld, der Staat haftet ein bisschen - und ansonsten schauen die Opfer in die Röhre, weil eine Haftung eben ausgeschlossen. Dito bei den Atomabfällen - die Betreiber bezahlen eine festgelegt Summe, alle weiteren Kosten trägt der Steuerzahler.

Die Frage im Betreff ist denn auch, inwieweit der Energiechartavertrag es verbietet, diese Kosten den Betreibern (rück-) zu übertragen, in welcher Form auch immer.

Ich denke, dass es nicht in unserem Interesse ist, dass Stromerzeugung unwirtschaftlich wird, sondern sitzen wir irgendwann im Dunkeln und Kaltem.

Volle Zustimmung. Mich irritiert sehr, dass wir "Klimaschutz" im wesentlichen darauf beschränkt ist, irgendwas ab zu schalten und irgendwas teurer zu machen. Wir können vieles ändern, und wir sind auch bereit, vieles zu ändern. Aber das geht nicht in der Geschwindigkeit, in der die Politik neue Steuern und Abgaben erfindet.

Der Artikel dreht sich allerdings um den Energiechartavertrag und die Frage, welche Mitsprachemöglichkeiten die Politik hat bei der Energiewende, und wie lang der Hebel der Industrie ist, politisch gewünschte Entscheidungen durch zu setzen.

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