Länder wollen gerne, dass ausländische Firmen bei ihnen investieren. Firmen hätten aber gerne auch eine Sicherheit für ihre Investitionen, die sie bei nationalen Regierungen und deren Gerichten nicht immer sehen.
Nationale Gerichte arbeiten häufig sehr langsam und die Richter kennen sich nicht immer in der Materie gut aus.
Daher gibt es Investitionsschutzabkommen. Deutschland hat ein großes Interesse an diesen.
Wenn es zu einem Streitfall kommt wie z. B. als die Stadtwerke München in ein solarthermisches Kraftwerk in Spanien 60 Mio Euro investierten und dann der spanische Staat einfach die Subventionen zusammenstrich, so dass die Investition praktisch wertlos war, dann können (und haben auch, so viel ich weiß) die Stadtwerke München den spanischen Staat "verklagt".
In dem Verfahren kann jede Seite einen «Richter» benennen und ein dritter wird von der vereinbarten Institution benannt, die auch die Logistik stellt. Beide Seiten erkennen den Beschluss dieses Trios an. Es gibt keine Möglichkeit der Berufung.