Sehr guter Punkt. Auch inwiefern das strafrechtlich relevant ist, wenn man sich nicht an internationale Verträge / Völkerrecht hält - Art. 26 GG iVm. Art. 80 StGB ist ja mittlerweile ein zahnloser Tiger, aber irgendeine Handhabe muss man doch haben?
Sehr guter Punkt. Auch inwiefern das strafrechtlich relevant ist, wenn man sich nicht an internationale Verträge / Völkerrecht hält - Art. 26 GG iVm. Art. 80 StGB ist ja mittlerweile ein zahnloser Tiger, aber irgendeine Handhabe muss man doch haben?