Mr. B.B.C. schrieb am 18. Oktober 2001 13:02
> > übrigens, zur rechtlichen Aufklärung:
> ...
>
> In DEM Zusammenhang kann man aber eine böswillige Absicht
> nachweisen. -
> Weiss zwar nicht, ob die Tintenpisser nur nach dem Gedruckten
> urteilen,
> oder das Recht interpretieren...
>
Tja, dann könnte ich meine Frau ja verklagen, weil sie ohne mich zu
informieren Mehl verschüttet hat, ich die Polizei rief und nun 80.000
DM zahlen muß...
> > übrigens, zur rechtlichen Aufklärung:
> ...
>
> In DEM Zusammenhang kann man aber eine böswillige Absicht
> nachweisen. -
> Weiss zwar nicht, ob die Tintenpisser nur nach dem Gedruckten
> urteilen,
> oder das Recht interpretieren...
>
Tja, dann könnte ich meine Frau ja verklagen, weil sie ohne mich zu
informieren Mehl verschüttet hat, ich die Polizei rief und nun 80.000
DM zahlen muß...