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Was will man hier im Forum auch erwarten

Manfred.Hullen schrieb am 1. Dezember 2012 01:53

> Artikel 2 Absatz 2 EMRK:

> "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet,
> wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt
> erforderlich ist, um

> a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;

Tja, wann ist Gewalt rechtswidrig? Wann solche, die alternativlos der
Durchsetzung der von der UNO anerkannten Rechte dient? Was sagt der
UNO-Leitfaden zur Errichtung und zum Betrieb einer formal korrekten
Diktatur dazu? Nichts? Tja, so ein Pech. Es ist eben nicht alles
geregelt, zumal auf dieser Welt eben nicht die Stärke des Rechts gilt
(dank des feige-bequemen Westens), sondern das Recht des Stärkeren.
Rechtswidrig ist das, was die Verlierer gemacht haben.

> b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit
> rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;

> *c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen"

> Wenn man in Deutschland mehrere Polizisten erschießen würde und
> mehrere Regierungsgebäude abfackeln würde, dann würden auch hier die
> Polizei und Geheimdienst recht herzhaft und robust reagieren,

Du hast ja nicht nur gar keine Ahnung, Du weißt zudem nicht mal, ob
Du Dich nun über die Rechtmäßigkeit einer Handlung oder die Handlung
selber auslassen willst. Das macht natürlich wenig Hoffnung auf
Einsicht, aber der Vollständigkeit halber dennoch der Hinweis auf
Artikel 20 (4) des deutschen Grundgesetzes. Es kann völlig legal
sein, als Deutscher deutsche Polizisten zu erschießen und
Regierungsgebäude abzufackeln. Gälte das deutsche Grundgesetz analog
in Syrien, dann wären die Aktionen der FSA im Grundsatz völlig legal.

Aber was will man von jemandem erwarten, der seine Diskurswürde
dermaßen abgelegt hat, dass er sogar einer Folterdiktatur das Wort
redet.

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