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  • deafdumbblind

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Re: Apropos: Briefgeheimnis bei SGB-Leistungsbezug...

McGyver777 schrieb am 6. Oktober 2010 13:36

> ...die meisten dürften noch gar nicht wissen, daß mittlerweile
> externe Dienstleister Post von Bürgern z.B. an die Arbeitsagentur /
> Jobcenter (und auch andere Behörden) öffnen "dürfen" (Pseudolegalität
> anhand scheinbar unproblematischer Gewährleistung durch bestimmte
> Zertifizierungen und Selbstverpflichtungserklärungen), diese Post
> dann *im beauftragten Privatunternehmen* einscannen und elektronisch
> an die Behörden übermitteln? Als Grund wird genannt: "Einsparungen im
> Briefverkehr". Ziemlich heftig, oder?

So arg heftig finde ich das gar nicht.
Das externe Dienstleister behördliche Daten verarbeiten, ist nicht
sonderbar neu und auch nicht sonderbar problematisch.
Schau Dir mal die Krankenkassen an, auch die nutzen externe
Dienstleister. Ebenso Banken, Versicherungen, etc. Ziemlich viele
Unternehmen lassen sogar die Gehaltsabrechnungen über externe DL
laufen.

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