Also wenn irgendein Bereich die Phrase vom "rechtsfreien Raum"
verdient hat, dann doch die Polizeipraxis: Rechtsbeistand verweigert?
Illegale Unterbringung, Freiheitsberaubung, Erniedrigung,
Körperverletzung?
Als Opfer dieser Polizeiwillkür kann man vor Gericht gehen und
bekommt am Ende bescheinigt: jawoll, das war Unrecht. Der Angeklagte
darf aber ohne Auflagen weitermachen, also z.B. dieselben per Urteil
als illegal attestierten Käfigzellen bei der nächsten Demo einsetzen.
- Die neuen Opfer können das Vorgehen ja auch wieder nachträglich als
illegal feststellen lassen.
So muss das sein in einem aufrechten Rechtsstaat.
"Haben Sie die Bank ausgeraubt?" - "Ja" - "Das war illegal. Sie
können gehen" - "Ich könnte aber doch wieder eine Bank ausrauben.." -
"Dann wird die Illegalität aber ersneut festgestellt" - "...und ich
laufen gelassen?" - "Ja. Aber das macht Ihr Gewissen doch bestimmt
nicht lange mit.." - "Achso, ne.. dann lasse ich's lieber, bei solch
einem hohen Maß an zu erwartender seelischer Grausamkeit..."
Ja, die Belastung durch ein sich möglicherweise einstellendes
schlechtes Gewissen scheint das einzige Regulativ zu sein.