Ansicht umschalten
Avatar von evilk666
  • evilk666

mehr als 1000 Beiträge seit 11.01.2002

Wir können froh sein, dass die Polizei nicht noch schlimmer arbeitet...


Also wenn irgendein Bereich die Phrase vom "rechtsfreien Raum"
verdient hat, dann doch die Polizeipraxis: Rechtsbeistand verweigert?
Illegale Unterbringung, Freiheitsberaubung, Erniedrigung,
Körperverletzung? 

Als Opfer dieser Polizeiwillkür kann man vor Gericht gehen und
bekommt am Ende bescheinigt: jawoll, das war Unrecht. Der Angeklagte
darf aber ohne Auflagen weitermachen, also z.B. dieselben per Urteil
als illegal attestierten Käfigzellen bei der nächsten Demo einsetzen.
- Die neuen Opfer können das Vorgehen ja auch wieder nachträglich als
illegal feststellen lassen. 

So muss das sein in einem aufrechten Rechtsstaat.

"Haben Sie die Bank ausgeraubt?" - "Ja" - "Das war illegal. Sie
können gehen" - "Ich könnte aber doch wieder eine Bank ausrauben.." -
"Dann wird die Illegalität aber ersneut festgestellt" - "...und ich
laufen gelassen?" - "Ja. Aber das macht Ihr Gewissen doch bestimmt
nicht lange mit.." - "Achso, ne.. dann lasse ich's lieber, bei solch
einem hohen Maß an zu erwartender seelischer Grausamkeit..."

Ja, die Belastung durch ein sich möglicherweise einstellendes
schlechtes Gewissen scheint das einzige Regulativ zu sein.
Bewerten
- +
Ansicht umschalten