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  • helamsha

mehr als 1000 Beiträge seit 06.09.2012

Re: Dafür aber keinen Unterhalt (ohne Kinder)

Wenn der geschiedenen Partner in D keine Kinder betreuen besteht in der Regel kein Unterhaltsanspruch, außer für eine begrenzte Übergangszeit.

Wegen der Zugewinngemeinschaft ist auch das ganze Getue um Lohn für Care-Arbeit, Splitting etc Unsinn, zumindest in einer Ehe.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (09.03.2021 16:11).

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