Wenn der geschiedenen Partner in D keine Kinder betreuen besteht in der Regel kein Unterhaltsanspruch, außer für eine begrenzte Übergangszeit.
Wegen der Zugewinngemeinschaft ist auch das ganze Getue um Lohn für Care-Arbeit, Splitting etc Unsinn, zumindest in einer Ehe.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (09.03.2021 16:11).