Stanhelm schrieb am 09.03.2021 00:47:
Im Sinne der normalen Hausarbeit ist die Ehe in Deutschland durchaus ein Arbeitsvertrag.
Die Ehegatten regeln die Haushaltsführung im gegenseitigen Einvernehmen. Ist die Haushaltsführung einem der Ehegatten überlassen, so leitet dieser den Haushalt in eigener Verantwortung.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1356.html
Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Ist einem Ehegatten die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt er seine Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizutragen, in der Regel durch die Führung des Haushalts
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1360.html
Ich möchte mal den Arbeitsvertrag stehen, in der weder eine feste Vergütung festgelegt ist, noch konkrete Dienstpflichten.
Die Ehegatten regeln die Haushaltsführung im gegenseitigen Einvernehmen.