Karl-Katja Krach schrieb am 08.03.2021 22:08:
Eine Ehevertrag ist kein Arbeitsvertrag...
Das ist zwar richtig aber sagt nicht was eine Ehe ist.
Eine Ehe ist ein Vertrag zur wechselseitigen Benutzung der Geschlechtsorgane.
Die Definition ist alt aus der Zeit als man dazu noch ne Ehe brauchte und die weitere Verpflichtungen mit sich brachte;
Juristen müssen auch den freiwilligen Geschlechtsverkehr subsumieren.
So funzt bürgerliche Gesellschaft.
Obige Definition ist iirc Imanuel Kant.