Die geschiedene Frau soll ihren Unterhalt gefälligst im Haushalt ihres Exmannes abarbeiten. Schließlich hat er ebenso für die Kohle malocht.
Die geschiedene Frau soll ihren Unterhalt gefälligst im Haushalt ihres Exmannes abarbeiten. Schließlich hat er ebenso für die Kohle malocht.