Diese ist nicht mit Unterhaltszahlung zu verwechseln. Unabhängig von der Entschädigung hat die Geschiedene im obigen Fall künftig einen Anspruch auf monatlich umgerechnet 300 Euro Unterhalt von ihrem Ex-Partner.
Heißt das dann sie kocht und putzt weiter? Weil wenn nicht: wofür verlangt sie das Geld?