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  • Harry Boeck

mehr als 1000 Beiträge seit 14.03.2000

Muss Strafrecht nicht VOR der Tat definiert sein - für "Rechtstaatlichkeit"?

Alldieweil es "bei uns" im "Westen" üblich ist und gefeiert/belobigt/heroisiert wird, Kriege gegen komplett unschuldige Völker auf Basis erbärmlich blatanter Lügen a la als Krankenschwester verkleideter Botschaftertochter und Erfindungen über "geklaute Babys" vom Zaun zu brechen.

Wir könnten natürlich auch alternativ zulassen, dass Recht im Nachlauf definiert wird, wobei DAFÜR die Einsichten und Erfahrungen der letzten Jahrzehnte genutzt werden müssten. Aber selbst mit einer solchen - mit dem Rechtstaatlichkeits-Prinzip unvereinbaren - Aufweichung wäre Putin auf der Seite des Rechts. GERADE mit einer solchen Aufweichung der Herangehensweise.

Alle Vorschläge der Russen zu Rüstungsbegrenzung und zur Festlegung von internationalen Beziehungen, die aktiv auf Krieg verzichten und gegenseitigen Verzicht auf Gewaltanwendung zusichern, hat der "Westen" in den letzten 30 Jahren grundsätzlich ablehnend beschieden.

Vom Westen wurde also der gesamten Welt - nicht nur den Russen - eingehämmert, dass Krieg AUF JEDEN FALL ein legitimes Mittel zur Durchsetzung politischer Interessen ist. Und dass jedwedes Ansinnen, einen der Kriegsverursacher oder auch nur der offensichtlichen Kriegsverbrecher zur Verantwortung zu ziehen, von vornherein vollkommen illusorisch ist.

Der Untertitel des Artikels ist also für den Abfall. Wenn die Russen nicht vollkommen auf den Kopf gefallen sind, werden sie das genauso halten wie die USA und Deutschland: Nicht nur werden die die Generäle nicht bestrafen, sondern ganz im Gegenteil befördern. Und je blutiger der Krieg wird, desto sicherer.

Bei der Gelegenheit (ein bisschen sarkastische Säure muss sein...): Haben die Russen es eigentlich schon geschafft, ganze Dörfer in der Ukraine auszubrennen? Wie ein General Klein der Bundeswehr? WENIGSTENS? Oder sind die Russen auch darin nur Pillemänner?

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (09.03.2022 01:26).

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