CharlosMolinero schrieb am 04.07.2018 10:08:
Eine Brandlegung ist nachgewiesen, die Z. behauptet diese begangen zu haben kann das aber durch Täterwissen bisher nicht belegen.
Das muss sie auch nicht.
Man muss Geständnisse nicht beweisen.
Sie müssen nur zu den restlichen Fakten passen
Bisher haben Sie keinerlei Belege gebracht, die dem Geständnis widersprechen.