Ansicht umschalten
Avatar von Frank_Drebbin
  • Frank_Drebbin

mehr als 1000 Beiträge seit 03.06.2005

Die Brandstiftung IST nachweisbar

Rene Falk Thomasius schrieb am 03.07.2018 21:34:

Frank_Drebbin schrieb am 03.07.2018 21:05:

Glaubwürdige Reue wäre Kooperation gewesen.

Das werden wir Dir dann auch sagen wenn Du von Nichts weisst aber alle meinen Du müsstest ja etwas wissen. Rache vernebelt eben den Verstand! Und das in dubio pro reo scheint Dir auch entfallen zu sein! Wir sollten Dich ins Mittelalter beamen zu deinen Freunden der Inquisition! Die wussten auch schon immer vorher wer Schuld ist und hatten die letztendliche vermeintliche Wahrheit genauso gepachtet wie Du, samt hier vorgetragener Ermordungsphantasien! ;)

Die Brandstiftung IST nachweisbar, und als besonders schwere Brandstiftung ist sie verurteilbar. §306B Absatz 2 Punkt 2
Zitat "in der Absicht handelt, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken"
https://dejure.org/gesetze/StGB/306b.html

Die Mitwisserschaft ist nachweisbar, und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung kommt dazu.
Reicht für 15 Jahre....

BTW: Täter vor Gericht sind immer Unschuldslämmer.....

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (03.07.2018 23:31).

Bewerten
- +
Ansicht umschalten