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  • Subzero

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Re: Besonders schwere Brandstiftung und Mitwisserschaft stehen ja fest

Frank_Drebbin schrieb am 03.07.2018 21:14:

Besonders schwere Brandstiftung und Mitwisserschaft an den Morden stehen ja fest, und dafür wird sie verurteilt werden, evtl noch mit etwas dazu wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung
Ich tippe auf 15 Jahre Knast....
Und der BGH wird sich anschliessen....

Um die Brandstiftung kommt sie nicht drumrum. Mitwisserschaft(!) hinterher bei Morden ist nicht strafbar (es gibt AFAIK nur eine Strafbarkeit der Nichtanzeige geplanter Straftaten, das nicht singen bei begangenen Straftaten ist nicht strafbar). Das mit der Vereinigung: unklar, könnte möglich sein.
Der BGH wird einiges zu meckern haben und könnte die Strafe auch reduzieren (das dauert aber und so lange sitzt sie halt), effektiv wirds bei einer zeitigen Freiheitsstrafe (bis 15 Jahre) nicht viel bringen.

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