Subzero schrieb am 03.07.2018 20:20:
Frank_Drebbin schrieb am 03.07.2018 19:49:
Mal sehn, ob der Rechtenstadl beim nächsten Prozess gegen Helfer von irgendwelchen Islamistischen Spinnern auch so großzügig sein mag.......
Der Rechtsstaat ist es zumindest. Laut BGH ist die Tätigkeit IS-Matratze nicht strafbar. Da könnte durchaus eine erfolgreiche Revision ansetzen, die Anwälte brauchen nur beim BGH aus dem Urteil abzuschreiben.
Besonders schwere Brandstiftung und Mitwisserschaft an den Morden stehen ja fest, und dafür wird sie verurteilt werden, evtl noch mit etwas dazu wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung
Ich tippe auf 15 Jahre Knast....
Und der BGH wird sich anschliessen....