Frank_Drebbin schrieb am 03.07.2018 19:49:
Mal sehn, ob der Rechtenstadl beim nächsten Prozess gegen Helfer von irgendwelchen Islamistischen Spinnern auch so großzügig sein mag.......
Der Rechtsstaat ist es zumindest. Laut BGH ist die Tätigkeit IS-Matratze nicht strafbar. Da könnte durchaus eine erfolgreiche Revision ansetzen, die Anwälte brauchen nur beim BGH aus dem Urteil abzuschreiben.