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  • josephus_miller

mehr als 1000 Beiträge seit 16.02.2018

Re: Besonders schwere Brandstiftung

Frank_Drebbin schrieb am 03.07.2018 21:19:

Besonders schwere Brandstiftung § 306b
https://dejure.org/gesetze/StGB/306b.html
Zitat: "in der Absicht handelt, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken"

Dazu kommt die jahrelange Mitwisserschaft an den Morden......
Und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.....

Ich tipp auf ca 15 Jahre

Es hat hier auch schon Freisprüche wegen unklarer Beweislage gegeben.

https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/brand-in-fluechtlingshalle-in-duesseldorf-freispruch-fuer-angeklagte_aid-19363567

In der ehemaligen Lagerhalle der Messe waren die beiden Nordafrikaner im vergangenen Sommer mit 280 männlichen Asylbewerbern untergebracht. Im Juni habe der Algerier aus Zorn darüber, dass trotz des muslimischen Fastenmonats Ramadan für die Nicht-Muslime auch tagsüber Essen ausgegeben wurde, eine Flasche Wodka auf einer Matratze im hinteren Bereich der Halle ausgegossen und diese angezündet, hatte es in der Anklage geheißen. Der Marokkaner soll den Haupttäter ausdrücklich dazu aufgefordert und angestachelt haben. Doch zuletzt hat auch die Staatsanwaltschaft Zweifel gehabt. "Es kann so gewesen sein, wie es in der Anklage steht. Aber wir wissen es nicht," hatte der Vertreter der Anklage erklärt und selbst die Freisprüche beantragt, die das Gericht gestern verkündete.

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