... das hielte ich für sinnvolle. Privatperson nutzen selbstverständlich den E-Motor eines Hybriden so oft wie möglich. Bei firmenfahrzeugen ist es, wie unter anderem diese Studie zeigt, wegen Tankkarten nicht so.*
Daher halte ich eine dienstwagenbesteuerung abhängig von der tatsächlichen elektrischen fahrleistung für das sinnvollste. Die liegt dann irgendwo zwischen 1% und 0,5%. Je nachdem ob der Fahrer gar nicht oder zu 100% elektrisch fährt.
Da wird der außendienstler dann doch eher zum Diesel oder gleich zum reinen E-Auto greifen anstatt die vollen 1% auf den hohen hybridlistenpreis zahlen zu wollen. Denn: außendienst mit 80.000 km fahrleistung im Jahr macht mit einem Hybriden am allerwenigsten Sinn.
* Es sind natürlich nicht per se alle dienstwagenfahrer und alle Firmen die ihren Mitarbeitern Hybride zur Verfügung stellen komplett ignorant. Meine Firma hat auch für hybridfahrer eine ladekarte und bezahlt sogar den Strom den man zu Hause lädt! Von einer anderen Firma weiß ich, dass auf die benzinverbräuche sehr genau geschaut wird und Kollegen schon gerügt und demnächst zur Kasse gebeten werden wenn sie ihr Tank/ladeverhalten nicht ändern.
Sorry für die falsche groß Kleinschreibung, habe am Handy diktiert...