Natürlich sind die allermeisten Strafen rückwirkend - eine Tat zu bestrafen, bevor sie begangen wurde, ist jedenfalls nur in sehr speziellen Fällen üblich.
Was nicht passieren soll(te), ist, Strafen anhand von Normen zu verhängen, die zum Tatzeitpunkt (noch) nicht galten. Aber selbst das ist in bestimmten Fällen möglich. D.h. die Normen sollen nicht rückwirkend in Geltung gesetzt werden. Wie szul richtig anmerkt, galt die Norm, auf deren Basis bestraft wird, aber ja schon. Und anhand derer wird - logischerweise - dann rückwirkend bestraft, so wie es gang und gebe ist.