Die ganzen Werbungen mit Greenwashing sind zur Zeit nicht irreführend weil es keine juristisch anwendbare Definition gibt von "Nachhaltig", "Klimaneutral", "Nullemission", etc...
Zur Zeit sind diese Begriffe genauso wertfrei und beliebig wie "Fahrspaß" oder "macht Glücklich".
Was dieses Gesetz ändert ist dass diese Begriffe ab einem bestimmten Stichdatum (z.b. in Inkrafttreten des Gesetzes) juristisch mit genau wissenschaftlich belegbare Definitionen verknüpft werden. Es ist dann ähnlich wie mit Arzneiwerbung, wenn du da sagst "Heilt XY" dann muss das auch mit klinischen Studien belegt sein.
Es ist absolut unzulässig dieses Gesetz rückwirkend geltend zu machen, denn kein Unternehmen kann in die Zukunft sehen um zu wissen wie die EU diese Begriffe rechtlich verbindlich definieren will. Das ist ungefähr so wie wenn man Autounternehmen dafür bestraft dass sie als der Kat eingeführt wurde ihre Autos als besonders Umweltfreundlich beworben hatten, nur weil die heutige Definition von "Umweltfreundlich" viel strenger ist als die von den 80er Jahren.
Merkst du in welche totale Willkür man da kommt, und warum zurecht Art. 103 GG greift?