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  • Bolzkopf

112 Beiträge seit 09.09.2017

Re: rückwirkende Strafen sind verfassungswidrig!

Rückwirkend in dem Sinne, dass alle schon laufenden Werbekampagnen "in die Tonne" müssen obwohl sie schon bezahlt sind.
Ebenso alle Werbemittel die bereits produziert wurden.

Und wenn eine ohnehin schon bestehende Rechtslage lediglich konkretisiert wird können selbstverständlich auch falsche Aussagen aus der Vergangenheit zu Schadenersatz führen.
(siehe Dieselskandel)

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