DonJohn schrieb am 16.05.2020 11:50:
Nicht die Schutzmaßnahmen müssen stichhaltig begründet werden, sondern deren Aufhebung.
Das ist natürlich schreiender Blödsinn.
Der Bruch der Verfassung muß gerechtfertigt werden, nicht deren Einhaltung.
Die Verfassung wird nicht gebrochen. Grundrechte werden eingeschränkt. Gemäß der Vorgaben und Mechanismen, die das Grundgesetz für Notfälle etc. vorsieht (dafür sind sie da). Da, wo Grenzen überschritten wurden und werden, können die Gerichte eingeschaltet werden. Und das scheint ja auch ganz gut zu funktionieren.
Die Alternative wäre gewesen, gar keine Schutzmaßnahmen anzuordnen. Denn keine einzige lässt sich zweifelsfrei begründen. Das Ergebnis wären Leichenberge gewesen. Das mag dem einen oder anderen Zeitgenossen egal sein, den Verantwortlichen zum Glück nicht.
gruß
cooregan