Nicht die Schutzmaßnahmen müssen stichhaltig begründet werden, sondern deren Aufhebung.
Das ist natürlich schreiender Blödsinn.
Der Bruch der Verfassung muß gerechtfertigt werden, nicht deren Einhaltung.
Nicht die Schutzmaßnahmen müssen stichhaltig begründet werden, sondern deren Aufhebung.
Das ist natürlich schreiender Blödsinn.
Der Bruch der Verfassung muß gerechtfertigt werden, nicht deren Einhaltung.